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   LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13   

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https://dejure.org/2015,32892
LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13 (https://dejure.org/2015,32892)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.10.2015 - L 7 R 66/13 (https://dejure.org/2015,32892)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - L 7 R 66/13 (https://dejure.org/2015,32892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Eine Reinigungskraft für Hotelzimmer ist regelmäßig abhängig beschäftigt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht für eine selbständig tätige Reinigungskraft; Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung; Kriterien des Unternehmerrisikos; Sozialversicherungspflicht einer Reinigungskraft in einem Hotel im Rahmen einer ...

  • rewis.io

    Betriebsprüfung - Reinigungskraft für Gästezimmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einer Reinigungskraft in einem Hotel im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25; LSG NRW Urteil vom 20.07.2011, L 8 R 534/10).

    Bei ihnen - wie auch in anderen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen - sind häufig flexible Arbeitszeitmodelle anzutreffen, da Arbeitgeber zunehmend durch flexible Arbeitszeitsysteme wie Gleitzeitsystem etc. den persönlichen Bedürfnissen ihrer Arbeitnehmer entgegenkommen, aber solche Systeme auch zu ihrem Vorteil nutzen, um zum Beispiel zum Teil schwankenden Arbeitsanfall abzufedern und teure Arbeitskraft effektiver einzusetzen (LSG NRW Urteil v. 20.7.2011, L 8 R 534/10).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R,).

    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil vom 29.0.2012, B 12 R 14/10 R): Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45, m.w.N.) ist maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008, a.a.O.; Urteil vom 28.09.2011, a.a.O.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Eine tatsächlich bestehende Eingliederung in den Betrieb des Dienstherrn tritt nicht deshalb in ihrer Bedeutung zurück, weil sie (auch) in der Eigenart der zu erbringenden Leistung begründet ist (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein gewichtiges Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25; LSG NRW Urteil vom 20.07.2011, L 8 R 534/10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 8 R 870/13

    Statusfeststellungsverfahren für eine Haushilfe - Freier Mitarbeiter -;

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Beklagte zunächst zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beigeladene zu 1) im Streitzeitraum bei der Klägerin abhängig beschäftigt gewesen ist (vgl. für einen vergleichbaren Fall LSG NRW Urteil vom 15.10.2014, L 8 R 870/13).

    Soweit demgegenüber vom Kläger geltend gemacht worden ist, dass die Leistung zwingend in ihren Räumlichkeiten zu erbringen gewesen sei, ist dies nicht maßgeblich (vgl. LSG NRW Urteil vom 15.10.2014, L 8 R 870/13 Rz. 221).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R,).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Während der Arbeit war die Beigeladene zu 1) vollständig in den Betrieb des Klägers und die von ihm einseitig vorgegebene Organisation eingegliedert (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 04.06.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 17 m.w.N.).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Während der Arbeit war die Beigeladene zu 1) vollständig in den Betrieb des Klägers und die von ihm einseitig vorgegebene Organisation eingegliedert (vgl. zu diesem Kriterium BSG, Urteil vom 04.06.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 17 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 8 R 1108/12

    Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer Tätigkeit als Dachdeckermeister und

    Auszug aus LSG Bayern, 06.10.2015 - L 7 R 66/13
    Denn der Gebrauch bestehender Rechtsmacht ist unbeachtlich, weil die versicherungsrechtliche Beurteilung sonst wesentlich davon abhinge, ob die Tätigkeit aus Sicht des Rechtsmachtinhabers beanstandungsfrei ausgeübt wurde (LSG NRW Urteil vom 12.02.2014, L 8 R 1108/12; LSG NRW, Urteil vom 25.03.2010, L 16 (5) KR 190/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 16 (5) KR 190/08

    Krankenversicherung

  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 R 1105/13

    Büroservice als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin ist bei einer Vergütung der Beigeladenen zu 1) nach einem Stundenhonorar in Höhe von 20, 00 Euro bzw. von 25, 00 Euro weder ein Unternehmerrisiko ersichtlich, weil die Vergütung für die tatsächlich geleisteten Stunden eher untypisch für eine selbstständige Tätigkeit ist (siehe LSG B-Stadt-Brandenburg, Urteil v. 17.04.2014, L 1 KR 85/12, Juris Rn. 51; Bay LSG, Urteil v. 06.10.2015, L 7 R 66/13, Juris Rn. 83; Bay LSG, Beschluss v. 13.02.2014, L 5 R 1180/13 B ER, Juris Rn. 21), noch realisiert sich darin eine unternehmerische Gewinnchance.
  • LSG Hamburg, 14.12.2016 - L 2 R 26/16

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und sozialen

    Vielmehr seien die jeweiligen Vertragsverhältnisse voneinander getrennt zu betrachten (Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 7 R 66/13, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 2014 - L 8 R 870/13, juris).
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